Einhaltung der Abfallrichtlinie. Sauberer Wiederverwertungsprozess.
WIR BIETEN EINE SCHNELL-ANALYSE ZUR BESTIMMUNG VON BAUSTELLENABFÄLLEN
Der richtige Umgang mit Baustellenabfällen im Hoch- und Tiefbau, Erdaushüben und Sedimenten stellt seit jeher in ökonomischer und ökologischer Sicht ein Spannungsfeld dar.
Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Abfällen (Abfallbewirtschaftung) in der Europäischen Union setzt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien), die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Jeder „Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“, ist nach der Abfallrahmenrichtlinie als Abfall anzusehen. Somit sind auch Aushub- und Ausbruchsmaterialien, Recyclingmaterialien und Sedimente in Staubecken gemäß Definition ein Teil des „Abfallregimes“. Jedes dieser Materialien muss somit im Rahmen von Vorerkundungen, Ausbrüchen, Aushüben, Aufbereitungen oder Ausbaggerungen hinsichtlich möglicher Gefahrenstoffe untersucht werden.
Der Logistikprozess der Bauwirtschaft kann als sehr effizient und schnelllebig bewertet werden. Wichtig ist dabei, auf schnellem Wege Informationen zu möglichen Verunreinigungen zu erhalten, um z.B. Entscheidungen über eine mögliche Wiederverwertung bzw. Art der Deponierung zu erhalten, um den Logistikprozess nicht zu stören bzw. gar zu unterbrechen.
Dem gegenüber stehen lang andauernde Umweltanalysen zur chemischen Bewertung der Stoffe. Analysedauern von ca. 2 Wochen stellen keine Ausnahme dar. Teilweise kommt es dadurch zu einer Scherenbildung zwischen Baustellenlogistik und den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltanalysen.
So befinden sich beispielsweise Materialien, welche sich noch in der Analysenphase befinden, bereits im Wiederverwertungsprozess, obwohl kein Analysenbefund vorliegt. Bei einem negativen Analysenbefund kann die Position des gegenständlichen Materials im Stoffkreislauf meistens nicht mehr klar definiert werden.
Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens sollen Methoden zur Anwendung kommen, anhand derer die Analyse vor Ort und in einem der Baustellenlogistik angemessen Zeitraum durchgeführt werden können.