ERRICHTUNG VON WASSER­KRAFT­WERKEN IM ALPENRAUM

Kraftwerksbau ist anders! Was sind die bautechnischen und material­technologischen Herausforderungen?

9. & 10. November 2023
AC Hotel Innsbruck
120,- exkl. MwSt.

Im Wasserkraftwerksbau herrschen im Vergleich zu anderen Infrastrukturbauten unterschiedliche Anforderungen und Rahmenbedingungen – sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb. Neben klassischen Normen und Richtlinien sind bei diesen sensiblen Infrastrukturbauten spezielle bautechnische und materialtechnologische Anforderungen zu berücksichtigen. Gesamtheitlich 360 Grad denken und verstehen ist angesagt!

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Branchenkenner:innen und Kollegen:innen auszutauschen, Ihr Wissen zu erweitern und Ihr Netzwerk zu stärken. Gemeinsam Zukunft gestalten.

Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit. Die TIQU-Tiroler Qualitätszentrum für Umwelt, Bau und Rohstoffe GmbH freut sich auf Ihre Teilnahme.

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Die Vergabe der limitierten Plätze der Exkursion erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Anmerkung: Die Veranstaltungsgebühr für die zahlungspflichtigen Veranstaltungen ist vor Beginn zu überweisen. Der Preis gilt pro Person und beinhaltet den Eintritt für die gesamte Veranstaltungsdauer und die Verpflegung während der Veranstaltung. Die Anmeldung (z.B. per Email, Online-Formular, …) ist verbindlich. Bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Veranstaltungsgebühr verrechnet. Bei späterem Rücktritt werden 50% der Gebühr verrechnet. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt am Veranstaltungstag wird die volle Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl findet der Kurs nicht statt oder wird auf einen anderen Termin verschoben. Mit der Anmeldung wird zugestimmt, dass:

1.) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIQU-Tiroler Qualitätszentrum für Umwelt, Bau und Rohstoffe GmbH akzeptiert werden,
2.) die persönlichen Daten für die Rechnungsausstellung, die Teilnahmebestätigung, die Teilnehmerlisten (welche an die Veranstaltungsteilnehmer ausgehändigt wird) verwendet werden dürfen und
3.) im Rahmen der Veranstaltung Bilder/Videos von den Teilnehmer/innen gemacht werden und ggf. veröffentlicht werden dürfen.

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